Antrag auf Gewährung eines Stipendiums nach ESF Plus-Förderrichtlinie "Technologiegründungsstipendien", Nr. 02210
Achtung! Derzeit findet lediglich die Bearbeitung laufender Maßnahmen statt - eine Neuantragstellung ist nicht mehr möglich.
Als Gründer* eines jungen innovativen Unternehmens in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich können Sie ein Jahr lang ein personengebundenes Stipendium erhalten.
Für welche Gründungen gibt es ein "Technologiegründerstipendium"?
Hauptgeschäftsgrundlage Ihres künftigen Unternehmens muss sein:
- technische Produkt- oder Prozessinnovation, die im eigenen Unternehmen (einschließlich Fertigung, Vermarktung / Vertrieb) umgesetzt werden soll und / oder
- neuartige, innovative Dienstleistungen von hohem Nutzen für Kunden sowie deutlichen Alleinstellungsmerkmalen und somit deutlich erkennbarem Marktvolumen
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (monatlicher Festbetrag)
Höhe
- Absolventen mit grundständigem Hochschulabschluss (Bachelor oder Vordiplom): EUR 1.000
- Absolventen mit weiterführendem Hochschulabschluss (Master oder Diplom) bzw. Abschluss an der Berufsakademie: EUR 2.500
- Promovierte Gründer: EUR 3.000
Dauer
maximal ein Jahr
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweise:
- Ein Stipendium kann nur einmalig für ein Gründungsvorhaben in Anspruch genommen werden; die Förderung für verschiedene Gründungsvorhaben ist ausgeschlossen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.