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Antrag auf Gewährung eines Stipendiums nach ESF Plus-Förderrichtlinie "Technologiegründungsstipendien", Nr. 02210

Achtung! Derzeit findet lediglich die Bearbeitung laufender Maßnahmen statt - eine Neuantragstellung ist nicht mehr möglich.

Als Gründer* eines jungen innovativen Unternehmens in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich können Sie ein Jahr lang ein personengebundenes Stipendium erhalten.

Für welche Gründungen gibt es ein "Technologiegründerstipendium"?

Hauptgeschäftsgrundlage Ihres künftigen Unternehmens muss sein:

  • technische Produkt- oder Prozessinnovation, die im eigenen Unternehmen (einschließlich Fertigung, Vermarktung / Vertrieb) umgesetzt werden soll und / oder
  • neuartige, innovative Dienstleistungen von hohem Nutzen für Kunden sowie deutlichen Alleinstellungsmerkmalen und somit deutlich erkennbarem Marktvolumen

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (monatlicher Festbetrag)

Höhe

  • Absolventen mit grundständigem Hochschulabschluss (Bachelor oder Vordiplom): EUR 1.000
  • Absolventen mit weiterführendem Hochschulabschluss (Master oder Diplom) bzw. Abschluss an der Berufsakademie: EUR 2.500
  • Promovierte Gründer: EUR 3.000

Dauer
maximal ein Jahr

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweise:

  • Ein Stipendium kann nur einmalig für ein Gründungsvorhaben in Anspruch genommen werden; die Förderung für verschiedene Gründungsvorhaben ist ausgeschlossen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.