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Vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt nach § 8a Sozialgesetzbuch, Viertes Buch (SGB IV)

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Person auf Minijob-Basis mit haushaltsnahen Arbeiten beschäftigen, nehmen Sie am "Haushaltsscheck-Verfahren" teil. Dieses vereinfachte Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung ist ausschließlich Privathaushalten vorbehalten.

Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung. Sie werden staatlich durch niedrige Sozialabgaben, eine pauschale Lohnsteuer und eine Steuerermäßigung besonders gefördert. Arbeitgeber* sind ausschließlich Personen, die dem Haushalt angehören. Dienstleistungsagenturen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen sind demzufolge ausgeschlossen.

Achtung! Für diese Art von Beschäftigung können Sie nicht das übliche Melde- und Beitragsverfahren wählen. Unterlassen Sie die Anmeldung, machen Sie sich strafbar. Sowohl das Sozialgesetzbuch als auch die Abgabenordnung sehen dafür Geldbußen von bis zu EUR 5.000,00 vor.

Familienangehörige

Auch nahe Verwandte können einen Minijob als Haushaltshilfe bei Ihnen ausüben, den Sie dann ebenfalls bei der Minijob-Zentrale melden müssen. Allerdings wird dann überprüft, ob der Arbeitsvertrag nur zum Schein abgeschlossen wurde, oder ob es sich lediglich um eine familiäre Mithilfe handelt.

Ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten ist in der Regel nicht möglich. Gleiches gilt für Kinder, die im elterlichen Haushalt Dienste leisten, solange sie dem Haushalt angehören und von den Eltern unterhalten werden.

Tipp: Als zusätzlichen Service betreibt die Minijob-Zentrale eine internetbasierte Stellenbörse für Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten. Unter haushaltsjob-boerse.de steht sie grundsätzlich nur Privatpersonen als Jobportal zur Verfügung.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion