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Prüfungen für Dolmetscher* sowie Übersetzer zum Nachweis der fachlichen Eignung gemäß Sächsischem Dolmetschergesetz

Wenn Sie als Dolmetscher beziehungsweise Übersetzer bei Gerichten und Behörden tätig sein möchten, müssen Sie dafür fachlich geeignet sein. Sollten Sie noch nicht über den erforderlichen Nachweis Ihrer fachlichen Eignung verfügen, können Sie sich im Freistaat Sachsen einer staatlichen Übersetzer- oder Dolmetscherprüfung unterziehen, sofern die von Ihnen gewünschte Sprache im Prüfungsprogramm der zuständigen Stelle enthalten ist.

Die Prüfung findet einmal jährlich in Leipzig statt, der schriftliche Teil in der Regel in den Sommermonaten. Es sind folgende Prüfungen möglich:

  • Übersetzerprüfung für die schriftliche Sprachenübertragung
  • Dolmetscherprüfung für die mündliche Sprachenübertragung
  • Teilprüfung für staatlich geprüfte Übersetzer zum Nachweis der fachlichen Eignung als Dolmetscher
  • Teilprüfung für staatlich geprüfte Dolmetscher zum Nachweis der fachlichen Eignung als Übersetzer

Als Fachgebiet können folgende Bereiche gewählt werden:

  • Wirtschaft
  • Rechtswesen
  • Technik
  • Naturwissenschaften einschließlich Medizin
  • Geisteswissenschaften
  • Sozialwissenschaften

Hinweis: Die Prüfung kann in Fremdsprachen, für die Prüfer zur Verfügung stehen, mit Deutsch als korrespondierender Sprache abgelegt werden.

Das Bestehen der Prüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Dolmetscher" beziehungsweise "Staatlich geprüfter Übersetzer" und gilt als Nachweis der fachlichen Eignung für eine öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung Dolmetscher beziehungsweise Übersetzer zur Sprachenübertragung für gerichtliche und behördliche Zwecke.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion