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Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG)

Möchten Sie in Deutschland auf dem Gebiet der Heilkunde tätig sein, benötigen Sie die ärztliche Zulassung (Approbation) oder eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG).

Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie ist kein geregelter Ausbildungsberuf. Es gibt daher keine staatliche Abschlussprüfung. Um die "Kleine Heilpraktikererlaubnis Psychotherapie" zu erlangen, müssen Sie gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen erfüllen und sich in der Regel der Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt stellen.

Hinweis: Die Heilpraktiker-Tätigkeit zählt zu den freien Berufen. Wenn Sie eine Praxis eröffnen möchten, müssen Sie die entsprechenden Vorschriften beachten.