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Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur / Ingenieurin" durch Personen mit ausländischer Berufsqualifikation nach § 34 Sächsisches Ingenieurgesetz (SächsIngG)

Sofern Sie über eine ausländische Berufsqualifikation verfügen, haben Sie im Freistaat Sachsen das Recht, die Berufsbezeichnung "Ingenieur / Ingenieurin" zu führen, wenn Sie in das besondere Verzeichnis der Ingenieurkammer Sachsen eingetragen sind.

Hinweis: Einer Eintragung bedarf es nicht, wenn Sie bereits nach dem Recht eines anderen Bundeslandes berechtigt sind, die Berufsbezeichnung zu führen.

Mit der Eintragung in das Verzeichnis ist keine Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurkammer Sachsen verbunden. Es bestehen keine Berufspflichten.

Sie werden in dieses Verzeichnis eingetragen, wenn Sie über einen Ausbildungsnachweis oder eine Berufsqualifikation verfügen, der oder die von der Ingenieurkammer Sachsen als gleichwertig zu den Anforderungen an die inländische Berufsqualifikation anerkannt worden ist oder Sie innerhalb der Europäischen Union oder einem diesen Staaten gleichgestellten Staat über einen bestimmten Zeitraum den Beruf des Ingenieurs ausgeübt haben.

Achtung! Sollten Sie die oben genannten Berufsbezeichnungen unberechtigt führen, ist die Ingenieurkammer Sachsen befugt, Ihnen dies zu untersagen. Das unberechtigte Führen der Berufsbezeichnung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

  • Besitzen Sie einen akademischen Titel (zum Beispiel Dipl.-Ing, Bachelor, Master etc.) sind Sie unabhängig vom Führen der oben genannten Berufsbezeichnung berechtigt, diesen Titel zu führen.
  • Bei einem akademischen Titel aufgrund einer ausländischen Ausbildungsbezeichnung führen Sie den Titel in der Sprache des Herkunftsmitgliedstaates unter Zusatz von Name und Ort der Lehranstalt oder des Prüfungsausschusses, welche / welcher die Ausbildungsbezeichnung verlieh.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.