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Anerkennung von Fortbildungsveranstaltern und -veranstaltungen gemäß Fortbildungsordnung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK)

Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) prüft auf Antrag Fortbildungsveranstaltungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, bevor diese stattfinden. Dazu müssen die Veranstaltungen die Anforderungen der Fortbildungsordnung der OPK erfüllen.

Die OPK ist für die Anerkennung und Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen zuständig, wenn die Fortbildungsveranstaltung in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, im Freistaat Sachsen sowie im Freistaat Thüringen stattfindet.

Mit der Akkreditierung erfolgt gleichzeitig eine Bewertung der Fortbildungsveranstaltung mit Fortbildungspunkten. Der Fortbildungsveranstalter ist berechtigt, auf die Akkreditierung durch die OPK öffentlich hinzuweisen und mit Fortbildungspunkten bewertete Bescheinigungen auszustellen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.