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Volljuristinnen und Volljuristen, die als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tätig sein möchten, müssen zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sein.

Mit der Zulassung werden Sie gleichzeitig Mitglied der Rechtsanwaltskammer.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.