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Angehörige Freier Berufe können sich zur Berufsausübung in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen. Sie wird unter Mitwirkung einer Notarin oder eines Notars in das Partnerschaftsregister des Amtsgerichtes eingetragen.

Der Name der Partnerschaft enthält den Namen mindestens einer Partnerin oder eines Partners, den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" und die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe. Eine beschränkte Berufshaftung muss im Namen ersichtlich sein (durch den Zusatz "mit beschränkter Berufshaftung" oder "mbB" oder eine andere allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung). Der Namenszusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" kann im Falle der beschränkten Berufshaftung mit "Part" oder "PartG" abgekürzt werden.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.