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Antrag auf Wiederbestellung als Steuerberater* nach § 48 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Die Bestellung als Steuerberater erlischt unter anderem durch

  • Verzicht oder
  • rechtskräftige Ausschließung aus dem Beruf.

Wenn Sie wieder als Steuerberater arbeiten möchten und Ihre berufliche Niederlassung im Freistaat Sachsen liegt, können Sie einen Antrag auf Wiederbestellung einreichen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion