Inhalt

Tierärztinnen und Tierärzte können neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen. Die Weiterbildungsbezeichnungen müssen durch die Landestierärztekammer anerkannt sein.

Gebiete sind zum Beispiel

  • Anatomie,
  • Epidemiologie,
  • Fleischhygiene oder
  • Kleintierchirurgie.

Bereiche sind beispielsweise

  • Dermatologie,
  • Homöopathie,
  • Reptilien oder Zahnheilkunde.

Das Erlangen und Führen der Weiterbildungsbezeichnungen wird in der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landestierärztekammer (SLTÄK) geregelt.

Ausländische Berufsqualifikationen

Wenn Tierärztinnen und Tierärzte aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), aus den übrigen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island und Liechtenstein) oder der Schweiz eine Weiterbildung absolviert haben, die nicht den Bestimmungen der sächsischen Weiterbildungsordnung entspricht, können sie die Anerkennung ihrer Weiterbildungsbezeichnung für den Freistaat Sachsen beantragen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.