Inhalt

Wenn Sie sich als Tierarzt oder Tierärztin in Sachsen niederlassen wollen, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit der Sächsischen Landestierärztekammer anzeigen.

Nachträgliche Änderungen oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sind ebenfalls anzeigepflichtig.

Achtung! Dem örtlichen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit unverzüglich anzeigen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.