Antrag auf Gewährung einer Zuweisung gemäß Sächsischer Ganztagsangebotsverordnung (SächsGTAVO), Nr. 01731
Der Freistaat Sachsen unterstützt allgemeinbildende Schulen, die eigenverantwortlich Ganztagsangebote gestalten möchten. Für unterrichtsergänzende Maßnahmen, insbesondere Arbeitsgemeinschaften und zusätzliche Förderangebote, können die Schulträger und Schulfördervereine finanzielle Zuwendungen beantragen.
Was wird gefördert?
Ganztagsangebote an Schulen:
- an mindestens drei Tagen in der Woche ein Angebot, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst
- Bereitstellung eines Mittagessens
- Organisation und Durchführung in enger Kooperation und unter Verantwortung und Aufsicht der Schulleitung, konzeptioneller Zusammenhang mit dem Unterricht
bei Grundschulen:
Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Träger des Hortes, mit konkreten Aussagen zu
- Aufgaben und deren Inhalten
- Zusammenarbeit der Beteiligten im Zuweisungszeitraum
- langfristigen Zielen der Zusammenarbeit
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Zuweisung)
Höhe
- Sockelbetrag / Jahr
- Förderschulen: EUR 6.000
- sonstige Schulen: EUR 4.000
- Schülerpauschale
- Zusatzpauschale (für Förderschulen und für die Sekundarstufe I der Oberschulen und Gemeinschaftsschulen)
- Schulclubpauschale: bis zu EUR 10.000
Die Berechnung der Zuweisung erfolgt nach § 5 Sächsische Ganztagsangebotsverordnung (SächsGTVO).