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Wenn Sie wegen Ihres Gesundheitszustandes gar nicht oder nur noch eingeschränkt in der Lage sind zu arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten. Die Renten wegen Erwerbsminderung sollen in diesen Fällen ein geregeltes Einkommen gewährleisten.

Renten wegen Erwerbsminderung werden gezahlt

  • bei voller Erwerbsminderung,
  • bei teilweiser Erwerbsminderung und
  • bei teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit.

Hinweis: Renten wegen Erwerbsminderung werden auf Antrag und in der Regel befristet gezahlt.

Arbeitsverdienst, Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit und bestimmte Sozialleistungen können zur Verringerung oder sogar zum Wegfall der Rentenzahlung führen, wenn die sogenannten Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Rente haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Antragsformulare benötigen, so unterstützen Sie

  • die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung,
  • ehrenamtlich tätige Versichertenälteste sowie
  • die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versicherungsamtes Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.