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Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG)

Wenn Sie innerhalb des EU-Gemeinschaftsgebietes Waren ausliefern oder erwerben beziehungsweise Dienstleistungen ausführen oder empfangen möchten, benötigen Sie zusätzlich zur Steuernummer eine sogenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die Nummer auf Antrag an Unternehmen, die in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sind.

Möchten Unternehmen mit Sitz im Ausland die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Deutschland beantragen, müssen sie sich zunächst bei einem deutschen Finanzamt registrieren lassen.