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Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es seit 2012. Die Altersgrenze für die Inanspruchnahme dieser Rente liegt für vor 1953 Geborene bei 63 Jahren. Wurden Sie zwischen 1953 und 1963 geboren, wird die Altersgrenze von 63 Jahren stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Für ab 1964 Geborene liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.

Für diese Altersrente muss die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt sein. Auf diese Wartezeit werden Beitragszeiten (zum Beispiel aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit, Pflege) und sogenannte Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden - auch nicht mit Abschlägen.