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Wenn Sie Informationen über Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.) suchen, können Sie Einsicht in das Handelsregister nehmen. Sie finden im Handelsregister auch Kleingewerbetreibende, die die Eintragung freiwillig vornehmen ließen.

Das Verzeichnis gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsleben ein Unternehmen zu vertreten.

Gemeinsames Registerportal der Länder

Seit 01.01.2007 wird das Handelsregister ausschließlich elektronisch geführt. Im gemeinsamen Internetportal der deutschen Registergerichte stehen Daten aus folgenden öffentlichen Verzeichnissen zur Verfügung

  • Handelsregister
  • Genossenschaftsregister
  • Partnerschaftsregister
  • Vereinsregister (zum Teil)

Hinweis: Vereinsregister, die noch nicht elektronisch geführt werden, können Sie direkt beim zuständigen Amtsgericht einsehen. Auf Wunsch erhalten Sie eine Abschrift aus dem Vereinsregister per Post.

Recherchen zu einzelnen Firmen sowie zu Unternehmensdaten und der Abruf von Veröffentlichungen im Registerportal sind kostenfrei.

Unternehmensregister

Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist auch über das zum 01.01.2007 eingeführte Unternehmensregister möglich. Neben den Daten aus dem Handelsregister werden im Unternehmensregister weitere Informationen wie Jahresabschlüsse und Lageberichte von Kapitalgesellschaften oder Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlicht.