Inhalt

Sollte sich bei Ihnen eine Änderung bezüglich Ihrer Eintragung in der Handwerksrolle ergeben, müssen Sie diese unverzüglich der Handwerkskammer und dem zuständigen Gewerbeamt melden.

Meldung zu Änderung der Daten muss unter anderem dann erfolgen, wenn

  • sich Adressdaten von Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie eingetragener Betriebsstätten ändern,
  • sich elektronische Kontaktdaten (z.B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse) ändern,
  • sich Angaben zu Vertretungsberechtigten sowie Gesellschafterinnen und Gesellschaftern ändern,
  • eine Betriebsstätte gelöscht oder eine weitere Betriebsstätte eingetragen werden soll

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.