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Die Altersgrenze für diese Rentenart liegt grundsätzlich bei 67 Jahren. Wurden Sie zwischen 1949 und 1963 geboren, wird die Altersgrenze seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für vor 1949 Geborene lag die Altersgrenze noch bei 65 Jahren.

Für diese Altersrente werden außer Beitragszeiten auch alle anderen rentenrechtlichen Zeiten anerkannt, wie zum Beispiel Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Sie können diese Altersrente in der Regel ab 63 Jahren auch vorzeitig - allerdings mit dauerhaften Abschlägen - in Anspruch nehmen.