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Wenn Sie als Kind adoptiert wurden, können Sie mit Vollendung des 16. Lebensjahres Einsicht in Ihre Vermittlungsakte nehmen. Unter Anleitung einer Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle erhalten Sie so Auskunft über Ihre Herkunft und Lebensgeschichte.

Hinweis: Diese Einsicht können Sie auch in fortgeschrittenem Alter noch vornehmen: Die Adoptionsvermittlungsstelle ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Aufzeichnungen und Unterlagen zu Ihrer Vermittlung 100 Jahre (von Ihrem Geburtsdatum an) aufzubewahren.