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Wer die Altersgrenze erreicht hat (je nach Einzelfall 65 Jahre und älter) oder als Erwachsener aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer voll erwerbsgemindert ist, kann Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll - wie die Hilfe zum Lebensunterhalt - den notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen. Das betrifft insbesondere die Kosten für Unterkunft und Heizung, Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat sowie für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, wie etwa Telefon, Zeitung oder den Konzertbesuch.

Umfang der Grundsicherung

Die Höhe der Leistung hängt von der Bedürftigkeit ab, eigenes Einkommen und Vermögen hat die zuständige Stelle bei der Berechnung zu berücksichtigen.

Angehörige werden bei der Grundsicherung nur dann für etwaige Unterhaltsverpflichtungen herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen über EUR 100.000 liegt. Eine sogenannte Erbenhaftung hat der Gesetzgeber ausgeschlossen, die Erben sind somit nicht verpflichtet, entstandene Kosten der Grundsicherung zurückzuerstatten.

Diese Regelungen sollen es Betroffenen erleichtern, die Hilfe in Anspruch zu nehmen.