Inhalt

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01414

Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Jugendliche ausbilden, können Sie Teile der praktischen Berufsausbildung in anderen Unternehmen oder Einrichtungen, sogenannten Verbundunternehmen, durchführen lassen. Für die Ausbildung im Verbund können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Für welche Ausbildungsteile sind Zuschüsse möglich?

  • Vermittlung von Ausbildungsinhalten in anderen Unternehmen oder Einrichtungen, ergänzend zur eigenen betrieblichen Ausbildung (Verbundausbildung)

Welche Ausbildungsinhalte können nicht gefördert werden?

Keine Zuschüsse erhalten Sie für:

  • überbetriebliche Lehrgänge, die nach der geltenden Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft durchgeführt werden
  • Berufsausbildungsverhältnisse bei Gebiets- oder Personalkörperschaften des öffentlichen Rechts sowie bei Unternehmen, an denen Gebiets- oder Personalkörperschaften des öffentlichen Rechts die Kapitalmehrheit halten
  • Förderungen für Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisungim Handwerk haben Vorrang vor dieser Förderung.

Konditionen

Art der Förderung

  • Projektförderung (Festbetragsfinanzierung)

Höhe

  • Zuschuss je Verbundwoche und Teilnehmer: EUR 150,00 (Einer Verbundwoche werden dabei fünf Verbundtage zugrunde gelegt, die nicht zusammenhängend geleistet werden müssen. Es werden jedoch nur volle Teilnehmerwochen gefördert. Werden keine vollen Teilnehmerwochen geleistet, wird auf die volle Teilnehmerwoche abgerundet.)

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.