Inhalt

Antrag auf Gewährung eines Nachrangdarlehens in Verbindung mit einem Zuschuss aus dem Zweckvermögen des Bundes

Agrarnahe Start-ups in der Frühfinanzierungsphase können bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Nachrangdarlehen in Verbindung mit einem Innovationsgutscheins beantragen. Die Rentenbank reicht die Kombination aus Förderkredit und Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft aus. Die Fördermittel stammen aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Rentenbank.

Förderfähig sind agrarnahe Start-ups mit einer innovativen Geschäftsidee in der Frühfinanzierungsphase. Ziel ist es, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Agrarwirtschaft zu erhöhen.

Konditionen

Art der Förderung

Nachrangdarlehen

  • bis zu EUR 800.000
  • Laufzeiten von zwei bis zehn Jahren
  • zehn Prozent Eigenmittel notwendig

Zuschuss

  • bis zu 90 % für notwendige Ausgaben für Beratungsleistungen
  • begrenzt auf 15 % der Darlehenssumme, maximal EUR 50.000
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.