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Als Arbeitgeber müssen Sie für Ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung erstatten. Dazu brauchen Sie eine Betriebsnummer.

Die Betriebsnummer dient als Identifikationsmerkmal für den einzelnen Beschäftigungsbetrieb. Erst wenn Sie die oder den ersten Beschäftigten einstellen, ist eine Betriebsnummer erforderlich. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie eine 450-Euro-Kraft, einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten oder einen Auszubildenden einstellen. In der Regel ist für die Vergabe der Betriebsnummer die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Unter bestimmten Voraussetzungen aber müssen Sie sich an einen anderen Ansprechpartner wenden:

  • Sie sind ein Privathaushalt. Sie haben noch nie eine Betriebsnummer erhalten und beschäftigen Arbeitnehmer, die Tätigkeiten in einem privaten Haushalt verrichten, ausschließlich auf 450-Euro-Basis? Dann wenden Sie sich bitte an die Minijob-Zentrale.
  • Sie sind ein knappschaftlicher Betrieb (Gewinnung von Mineralien), setzen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einem knappschaftlichen Betrieb ein oder beschäftigen Arbeitnehmer, die knappschaftliche Arbeiten auf Schachtanlagen verrichten oder zu Sanierungsarbeiten im Tagebau eingesetzt werden? Dann wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
  • Sie sind ein Seefahrtsbetrieb (einschließlich Küstenfischer und Küstenschiffer)? Dann wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Beachten Sie bitte, dass der Antrag auf Erteilung der Betriebsnummer nicht dazu dient, Änderungen (zum Beispiel Umzug) an bereits bestehenden Beschäftigungsbetrieben mitzuteilen. Die Änderungen sind der Bundesagentur für Arbeit mithilfe des Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD) zu übermitteln.