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Die Altersgrenze für die Inanspruchnahme einer Regelaltersrente liegt grundsätzlich bei 67 Jahren. Wurden Sie zwischen 1947 und 1963 geboren, wird die Regelaltersgrenze seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für vor 1947 Geborene lag die Regelaltersgrenze noch bei 65 Jahren.

Für die Regelaltersrente werden vor allem Ihre eigenen Beitragszeiten, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern und aus Mini-Jobs berücksichtigt.