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Seit 2011 können Personen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Der Bundesfreiwilligendienst fördert das lebenslange Lernen und stärkt das Allgemeinwohl.

Als Freiwillige oder Freiwilliger können Sie sich direkt an den gemeinnützigen Träger wenden, der den Freiwilligendienst anbietet.

Den Einsatzvertrag schließen Sie mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ab.

Dauer

Die reguläre Dauer eines Bundesfreiwilligendienstes beträgt zwölf Monate. Er kann aber auch für eine Dauer zwischen sechs oder 18 Monaten vereinbart beziehungsweise verlängert werden. Im Rahmen eines speziellen pädagogischen Konzepts kann die Dauer auch bis zu 24 Monaten betragen.

Die tägliche Einsatzzeit in Ihrer Einsatzstelle entspricht der einer Vollzeitbeschäftigung. Wenn Sie das 27. Lebensjahr vollendet haben, können Sie Ihren Dienst auch in Teilzeit (mit mehr als 20 Stunden pro Woche) leisten.

Vergütung

Als Freiwillige oder Freiwilliger erhalten Sie ein Taschengeld. Die Höhe vereinbaren Sie mit Ihrer Einsatzstelle (Maximal EUR 390,00, Stand 2018). Darüber hinaus können Ihnen Unterkunft und Verpflegung (oder entsprechende Ersatzleistungen) zur Verfügung gestellt werden.

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres werden Sie (vorbehaltlich einer entsprechenden gesetzlichen Regelung) Anspruch auf Kindergeld haben. Wenn Sie Renten oder Leistungen zur Grundsicherung (zum Beispiel Bürgergeld) beziehen, erhalten Sie bei der Rentenkasse oder anderen zuständigen Stelle weitere Information über die Anrechnung des Taschengelds auf diese Leistungen. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung) trägt Ihre Einsatzstelle.

Falls für den Freiwilligendienst eine ärztliche Untersuchung oder eine spezielle Arbeitskleidung erforderlich ist, trägt Ihre Einsatzstelle die dadurch anfallenden Kosten.