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Achtung! Wenn Sie bereits Kampfmittel in Ihrem Grundstück gefunden haben, beachten Sie bitte die Sicherheitshinweise: -> Kampfmittelbeseitigung (Amt24-Leistung)

Befindet sich Ihr Grundstück in einem Gebiet, wo Kampfmittel vermutet werden, können Sie einen Antrag auf eine entsprechende Kampfmittelbelastungsprüfung beim ortszuständigen Ordnungsamt (örtliche Polizeibehörde) stellen.

Der Freistaat Sachsen zählt zu denjenigen Gebieten in Deutschland, die im besonderen Maße mit Kampfmitteln belastet sind. Unter Kampfmittel werden dabei Bomben, Minen, Granaten, Munitionen oder auch Munitionsteile verstanden, die aus dem 2. Weltkrieg stammen. Da solche militärischen Sprengmittel nahezu unbegrenzt lagerfähig sind, können diese über mehrere Jahrzehnte hinweg sprengfähig bleiben.