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SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erteilen

Bei Anmeldung eines Fahrzeuges müssen Sie die Bundeszollbehörde ermächtigen, die Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzugsverfahren abzubuchen. Dazu erteilen Sie der Behörde ein SEPA-Lastschriftadmandat. Die Zulassung des Fahrzeugs kann grundsätzlich nur dann erfolgen. Außerdem dürfen Sie als Fahrzeughalter keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände haben.

Besteuerungsgrundsätze

Mit der Kraftfahrzeugsteuer wird das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen besteuert. Die Kraftfahrzeugsteuer wird für zulassungspflichtige Krafträder und PKW nach dem Hubraum, für alle anderen Fahrzeuge nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Für PKW, Wohnmobile und für LKW über 3,5 t Gesamtgewicht ist zusätzlich das Emissionsverhalten maßgebend.

Für die Beurteilung der Schadstoffemissionen, der Kohlendioxidademissionen ("CO2-Steuer" für Pkw ab dem 1.7.2009) und für die Beurteilung anderer Besteuerungsgrundlagen technischer Art sind die Feststellungen der Verkehrsbehörden (Zulassungsstellen) verbindlich.