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Wenn Sie einen Anspruch im Wege der Klage verfolgen wollen, müssen Sie sich an das hierfür zuständige Gericht der ersten Instanz wenden. Für Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (beispielsweise im Kauf- oder Erbrecht) ist bei einem Streitwert bis EUR 5.000 grundsätzlich das Amtsgericht, bei Streitwerten über EUR 5.000 das Landgericht zuständig. Für einige Verfahren ist das Amtsgericht unabhängig vom Streitwert immer die erste Instanz, so etwa für

  • Familiensachen oder
  • Mietrechtsstreitigkeiten über Wohnraum.

Das Landgericht behandelt unabhängig vom Streitwert in erster Instanz etwa

  • Schadenersatz-Klagen wegen Amtspflichtverletzungen einer eines Beamten
    und
  • Schadenersatzansprüche aufgrund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen.

Das Oberlandesgericht entscheidet im ersten Rechtszug über

  • Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
    und
  • Entschädigungsklagen wegen überlangen Gerichtsverfahren vor dem ordentlichen Gericht oder überlangen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft.

Tipp: Eine genauere Auflistung der sächsischen Gerichte, deren Aufgaben und Zuständigkeiten finden Sie im Onlineauftritt des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (siehe "Weiterführende Informationen").