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Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit einzelner Messungen oder an der Füllmenge von Fertigpackungen haben, wenden Sie sich direkt an das zuständige Eichamt. Bei Messgeräten können Sie hier beispielsweise eine sogenannte Befundprüfung beantragen.

Kernaufgabe des Eichwesens ist es, den Verbraucher* als Käufer gemessener Waren vor Übervorteilung zu schützen. Das bedeutet: Alle Messgeräte, die zur Bestimmung einer Warenmenge oder eines Warengewichts eingesetzt werden, sollen richtige Messergebnisse liefern; alle Fertigpackungen müssen ordnungsgemäß befüllt sein.

"Richtig« bedeutet dabei, dass das Messgerät innerhalb bestimmter zulässiger Fehlergrenzen arbeitet (während seiner Verwendung "Verkehrsfehlergrenzen").

Befundprüfung

Bei der Befundprüfung wird ermittelt, ob ein eichfähiges Messgerät die Verkehrsfehlergrenzen einhält und den sonstigen Anforderungen der Zulassung entspricht. Den Antrag auf Befundprüfung können Sie beim Eichamt stellen.

Bei Messgeräten der sogenannten Versorgungswirtschaft - also bei Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme - ist es möglich, den Antrag auf Befundprüfung auch bei den staatlich anerkannten Prüfstellen zu stellen.

Ansprechstelle

Bei Zweifeln an Messergebnissen von Verbrauchsmessgeräten (Strom, Gas, Wasser, Wärme) können Sie sich auch an die staatlich anerkannten Prüfstellen wenden:

-> Mess- und Prüfdienste
Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen

(Verzeichnis aufrufbar unter Link: "Staatlich anerkannte Prüfstellen in Sachsen")

*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.