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Beim Kauf von Lebensmitteln legen Verbraucherinnen und Verbraucher immer mehr Wert auf verlässliche Qualität und Sicherheit. Qualitätszeichen und -siegel können hier eine Orientierung geben. Doch bei der Vielzahl von Siegeln und Zeichen fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Welche sollten Sie beachten? Was sagen sie wirklich aus? Und wer vergibt sie aufgrund welcher Kriterien?

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft verweist auf verlässliche Gütezeichen:

Deutschlandweit:

  • "QS"-Prüfzeichen
  • "Bio-Siegel"

Kennzeichnung mit EU-Bio-Logo, Bio-Siegel und Bio-AHV-Verordnung

  • EU-Bio-Logo
    Das EU-Bio-Logo darf nur auf Produkten verwendet werden, für die eine zugelassene Bio-Kontrollstelle bescheinigt hat, dass sie ökologisch erzeugt wurden. Dies erleichtert Verbraucherinnen und Verbrauchern die Auswahl von Bio-Produkten, und Landwirte können sie besser im EU vermarkten. Mit dem EU-Bio-Logo erhalten in der EU ökologisch erzeugte Produkte ein einheitliches Erkennungszeichen.
  • Bio-Siegel
    Die Verwendung des deutschen Bio-Siegels kann kostenfrei online beantragt werden (siehe unten). Ein Kurzfilm auf dieser Webseite erklärt, wie es funktioniert.
  • Bio-AHV-Verordnung (gold, silber, bronze)
    Gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen, die nach der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) für die Auszeichnung ihres Bio-Anteils zertifiziert sind, können das AHV-Verordnung nutzen.

Ansprechstelle

QS Qualität und Sicherheit GmbH

EU-Bio-Logo:

EU-Kommission (europa.eu)

Bio-Siegel:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung