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Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen, verkehrssicheren Fahrzeug Probe- beziehungsweise Überführungsfahrten durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen. Es beginnt mit der Nummer "03" oder "04".

Für andere Fahrtzwecke ist das Kurzzeitkennzeichen nicht zulässig.

Das Kennzeichen ist für maximal fünf Kalendertage einschließlich des Tages der Zuteilung gültig und verliert danach automatisch seine Gültigkeit. Eine Zuteilung, bei der der Beginn der Geltungsdauer in der Zukunft liegt, ist nicht möglich.

Beantragen Sie ein Kurzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, müssen Sie einen Bedarfsnachweis erbringen.