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Normalerweise wird Ihnen bei der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens eine Buchstaben- und Zahlenkombination gegeben, auf die Sie keinen Einfluss haben. Wenn Sie jedoch zum Beispiel eine Buchstabenkombination mit Ihren Namensinitialen, eine bestimmte Zahlenfolge oder eine Abkürzung für Ihren Firmennamen möchten, können Sie ein Kennzeichen auch als Wunschkennzeichen beantragen, soweit es verfügbar ist.

Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Wunschkennzeichens besteht nicht.