Inhalt

Wenn Ihre EC-Karte gestohlen wurde, sollten Sie die betreffende Karte so schnell wie möglich sperren lassen, um Missbrauch zu vermeiden. Mit der einfachen Sperrung wird allerdings nur verhindert, dass Ihre Karte im PIN-Verfahren benutzt werden kann - es ist weiterhin möglich, durch Vorlage Ihrer Karte und Fälschung Ihrer Unterschrift auf Ihre Kosten zu zahlen.

Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank, ob diese an den bundesweiten Sperrnotruf 116 116 angeschlossen ist, oder ob Sie gegebenenfalls eine andere Sperrnummer verwenden müssen. Speichern Sie diese Nummer in Ihrem Mobiltelefon, damit Sie im Notfall nicht erst danach suchen müssen.

Umfassende Sperrung

In mittlerweile allen Bundesländern lassen sich EC-Karten über das System "KUNO" sperren (Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr durch Nutzung nicht polizeilicher Organisationsstrukturen). Dabei ist die Polizei elektronisch mit dem Einzelhandel beziehungsweise deren Zahlungsdienstleistern (Netzbetreiber) verbunden und kann auf Wunsch die Kartendaten einer gestohlenen oder verloren gegangenen EC-Karte in die Sperrdateien der Kassensysteme übermitteln.

Durch diese Eintragung können Unbefugte mit der gesperrten Karte auch nicht mehr im Lastschriftverfahren bezahlen.

Ansprechstelle

Bank / Kreditinstitut