Inhalt

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - FRL Selbstbestimmte Teilhabe (Nr. 04490)

Sie planen oder betreuen Projekte, Veranstaltungen und Fortbildungen durch die Menschen mit Behinderungen besser am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben teilhaben können? Auf Antrag unterstützt Sie der Freistaat Sachsen finanziell bei der Durchführung von Projekten zur Verwirklichung eines selbstverantworteten und selbstbestimmten Lebens im Sinne der Inklusion und Teilhabe.

Welche Vorhaben werden unterstützt?

Unterstützt werden:

  • Vorhaben zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft einschließlich der Teilhabe am Arbeitsleben.

Projekte zur Stärkung der Selbsthilfe sowie zur fachlichen Weiterentwicklung von Diensten und offenen Angeboten, darunter insbesondere

  • Veranstaltungen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft, wie zum Beispiel Begegnungstage oder Kultur- und Sportveranstaltungen,
  • Projekte der Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderungen, wie zum Beispiel Seminare oder Tagungen,
  • Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte zur fachlichen Weiterentwicklung von ambulanten Diensten, interdisziplinären Frühförderstellen oder offenen Angeboten für Menschen mit Behinderungen und zur Weiterentwicklung der sachspezifischen Kompetenz der Fachkräfte und
  • Projekte zur träger-, fach- oder territorial übergreifenden Vernetzung beziehungsweise zur Kooperation von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen.

Projekte zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten

  • Institutionelle Förderung, unter ausdrücklicher Benennung der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) als landesweit tätiger Verband von unterschiedlichen Selbsthilfevereinen
  • Förderung von Assistenzleistungen für in Vereinen ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen
  • Zuschüsse an die Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe - Otto Perl

Hinweis: Bei diesen Projekten wird eine Beratung im Vorfeld der Antragstellung empfohlen.

Welche Vorhaben können nicht gefördert werden?

  • Einzelberatungen für behinderte Menschen
  • dauerhafte Durchführung von Gruppenarbeit und sonstigen Beratungsangeboten
  • Geschäftsbetrieb neuaufgebauter Angebote
  • Aufbau von neuen Angeboten im ambulanten Dienst, in der Behindertenberatung und der Frühförderung mit gleichzeitigem Abbau des bisherigen Leistungsumfangs dieser Einrichtungen
  • Verbandszeitschriften
  • Ferienreisen, Ausflüge, Rüstzeiten
  • Vereinsfeiern, Festveranstaltungen
  • Projekte außerhalb Sachsens

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss als Projektförderung

Anteilsfinanzierung

  • bei Zuwendungsbetrag > 2.500 EUR
  • als institutionelle Förderung für die LAG SH

Festbetragsfinanzierung bei Zuwendungsbetrag < 2.500 EUR

Höhe

  • bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, im kommunalen Bereich bis zu 80 % bei Projektförderung
  • bis zu 90 % bei der institutionellen Förderung der LAG SH
  • bis zu 95 % für Assistenzleistung
  • bis zum 100 % für Zuschüsse an die Stiftung Sächsische Behindertenhilfe Otto Perl

Umfang
Personal- und Sachkosten (außer Investitionen)

Dauer
maximal 3 Jahre

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.