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Wenn Sie in der ehemaligen DDR aus politischen Gründen rechtsstaatswidrig inhaftiert waren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine besondere Zuwendung für den erlittenen Freiheitsentzug beantragen (SED-Opferrente).

Die Zuwendung beträgt bis zu EUR 330,00 monatlich. Sie wird monatlich im Voraus gezahlt, beginnend mit dem Monat, der auf die Antragstellung folgt.

Die Opferrente wirkt sich nicht auf einkommensabhängige Sozialleistungen wie das Bürgergeld aus und ist unpfändbar. Der Anspruch ist nicht vererbbar.

Hinweis: Verfügen Sie bisher weder über einen gerichtlichen Rehabilitierungsbeschluss noch über eine Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG-Bescheinigung), beantragen Sie bitte gleichzeitig Ihre strafrechtliche Rehabilitierung. Zuständig ist das Landgericht mit Sitz in der ehemaligen Bezirksstadt, in dessen Gebiet es zur Verurteilung oder Anordnung des Freiheitsentzuges kam.