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Sie haben die Möglichkeit, einer Veröffentlichung Ihres Grundstücks im Baulandkataster zu widersprechen beziehungsweise die Aufnahme in dieses bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen.

Die Stadt oder Gemeinde kann ein Baulandkataster erstellen. Es dient dazu, allen Interessenten Auskunft über Flächen des Stadt- oder Gemeindegebiets zu geben, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind. Eine Pflicht hierzu besteht jedoch nicht. Das Kataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt lediglich eine zusätzliche Informationsmöglichkeit dar.

Die Veröffentlichung eines Grundstücks im Baulandkataster bedeutet allerdings nicht zwingend, dass der Grundstückseigentümer beziehungsweise die Grundstückseigentümerin beabsichtigt, die entsprechende grundsätzlich bebaubare Fläche zu veräußern.