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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

Möchten Sie gewerbsmäßig Güter mit Kraftfahrzeugen transportieren, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) mehr als dreieinhalb Tonnen beträgt, müssen Sie bei der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde eine Erlaubnis beantragen. Für Beförderungen im internationalen Verkehr sowie für Kabotagebeförderungen gilt die Erlaubnispflicht bereits für den Einsatz von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über zweieinhalb Tonnen.

Sind die Fahrzeuge nur deutschlandweit im Einsatz, benötigen Sie

  • eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr.

Für grenzüberschreitende Fahrten innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)* und der Schweiz benötigen Sie

  • eine Gemeinschaftslizenz und gegebenenfalls
  • eine Fahrerbescheinigung für Staatsangehörige eines Drittstaates.

Die Gemeinschaftslizenz können Sie auch für Transporte innerhalb Deutschlands und der EWR-Staaten ("Kabotageverkehre") einsetzen.

Verkehr mit Drittstaaten (nicht EU-/EWR-Staaten und Schweiz)

Für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes benötigen Sie neben der Erlaubnis für den deutschen Streckenanteil (Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz) für Streckenanteile in den Drittstaaten bilaterale Genehmigungen oder sogenannte CEMT-Genehmigungen.

*) EU-Staaten, Norwegen, Island und Liechtenstein