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Antrag auf vollständige oder teilweise Löschung einer Marke; Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke / gegen die Schutzgewährung für eine international registrierte Marke

Gegen Marken kann grundsätzlich auch durch Dritte vorgegangen werden. Wenn Sie beispielsweise glauben, durch eine Marke in Ihren älteren Rechten verletzt zu werden, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Löschung besagter Marke zu beantragen.

Sie können eine Marke auch nur teilweise löschen lassen - also nur für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist. Für die restlichen Waren oder Dienstleistungen steht die Marke dem bisherigen Inhaber oder der bisherigen Inhaberin nach dem Löschungsverfahren weiter zur Verfügung.