Im Freistaat Sachsen werden Hausärzte gebraucht, vor allem in den ländlichen Regionen. Sollten Sie sich im ersten bis vierten Semester Ihres Medizinstudiums entschließen, nach dem Studium als Hausärztin oder Hausarzt im Freistaat Sachsen außerhalb der großen Städte tätig zu werden, können Sie sich um ein Stipendium bewerben.
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbare Zuwendung
Höhe
EUR 1.000 monatlich
Bezugszeitraum
- Dauer der Regelstudienzeit, also maximal 12 Semester und 3 Monate
- längstens bis zum Zeitpunkt der Exmatrikulation
Befinden Sie sich bereits im laufenden Studienjahr, verkürzt sich die maximale Zahldauer entsprechend.
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.