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Werden Ihrem Unternehmen unerwünschte elektronische Werbemitteilungen, so genannte Spammails, zugeschickt, haben Sie die Möglichkeit dagegen vorzugehen. Diese Werbemails stellen in der Regel einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Einen "Unterlassungsanspruch" können Sie entweder persönlich gegen den Versender durchsetzen oder sich an einen Verband wenden, der Beschwerden über Spammails entgegennimmt.

Spammails verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Den Unterlassungsanspruch können Sie oder jedes andere betroffene Unternehmen und jeder rechtsfähige Verband zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen geltend machen.

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