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Antrag auf Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation bei Suchterkrankungen

Entwöhnungsbehandlungen dienen grundsätzlich der Wiederherstellung einer Erwerbsfähigkeit und werden deshalb vorrangig von der gesetzlichen Rentenversicherung (sonst von den Krankenkassen) finanziert und von anerkannten Einrichtungen (zum Beispiel Suchtberatungsstellen oder Fachkliniken) durchgeführt.

Die Entwöhnungsbehandlung sollte direkt im Anschluss an eine Entzugsbehandlung durchgeführt werden. Sie kann bei bestehender Konsumfreiheit aber auch unabhängig davon begonnen werden.

Informationen über die stationären Einrichtungen und Hilfen bei der Erstellung der Anträge erhalten Sie bei den Suchtberatungsstellen.

Die therapeutischen Konzepte verfolgen folgende Ziele:

  • Es müssen die Ursachen und Persönlichkeitsfaktoren, die zum Suchtverhalten führten gefunden und bearbeitet werden.
  • Die oder der Betroffene soll lernen, Alltagsprobleme und evtl. zugrundeliegende seelische Störungen so zu bewältigen, dass ihm ein Ausweichen auf Suchtmittel nicht mehr nötig erscheint.
  • Die oder der Betroffene sollte Tätigkeiten des praktischen Alltags (wieder) erlernen, wie zum Beispiel Aufstehen, Termine wahrnehmen, etc.
  • Die oder der Betroffene ist auf seine Rückkehr in den Lebensalltag mit seinen vielen Verpflichtungen und Problemen vorzubereiten.

Stationär bedeutet, der Rehabilitand ist ganztägig in einer Entwöhnungseinrichtung inklusive Übernachtung und Verpflegung untergebracht. Die Dauer der stationären Entwöhnung variiert je nach Art und Schwere der Suchterkrankung. Es sind Kurzzeittherapien und Standardtherapien möglich.

Eine stationäre Kurzzeittherapie dauert in der Regel acht Wochen. Eine Standardtherapie bei Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit kann 12 bis 15 Wochen stationär durchgeführt werden. Zusätzlich ist eine Adaption von elf bis zwölf Wochen möglich, bei der unter realen Alltagsbedingungen erprobt wird, ob die vorangegangene Entwöhnungsbehandlung den Betroffenen eine eigenständige Lebensführung ermöglicht.

Bei einer ganztägig ambulanten Behandlung wird die Therapie in einer wohnortnahen Rehabilitationseinrichtung mit einer begrenzten täglichen Anwesenheit des Rehabilitanden durchgeführt. Abende und Wochenenden sind frei. Hier dauert die Therapie 8 bis 15 Wochen. Die tägliche Anwesenheit beträgt vier bis sechs Stunden.

Ambulante Entwöhnungsbehandlungen umfassen therapeutische Einzel- und Gruppengespräche (Therapieeinheiten) in einer Beratungsstelle. Die Behandlung dauert in der Regel neun bis zwölf Monate. Gruppengespräche umfassen etwa 100 Minuten, Einzelgespräche in der Regel 50 Minuten.

Ansprechstelle

Rentenversicherung

für die Entwöhnungsbehandlung in speziellen Rehabilitationseinrichtungen, zum Beispiel:

  • Alkohol- Entwöhnungsbehandlung
  • Entwöhnungstherapie von Medikamentensucht
  • Drogen-Entwöhnungstherapie
  • bei pathologischer Glücksspielsucht

Gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse)

  • sofern Versicherte die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des Rentenversicherungsträgers nicht erfüllen
  • bei Ess-Störungen und den übrigen nichtstoffgebundenen Suchterkrankungen, wie beispielsweise der Arbeitssucht