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Grundsätzlich gehören selbstständig Erwerbstätige nicht zum versicherungspflichtigen Personenkreis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Allerdings ist für diesen Personenkreis eine freiwillige Versicherung in der GKV unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Des Weiteren besteht für Selbstständige auch die Möglichkeit, sich privat zu versichern, falls eine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse nicht gewollt wird. Sie können auch eine Kombination aus gesetzlichem und privatem Versicherungsschutz wählen: Sollten Sie sich für eine freiwillige Versicherung in der GKV entschieden haben, können Sie - wie jeder gesetzlich Versicherte* - weitere private Zusatzversicherungen abschließen.

Hinweis: Sie haben grundsätzlich ein Kassenwahlrecht. Daher können Sie fast alle Krankenkassen (bis auf wenige Ausnahmen) frei wählen. Es lohnt sich also ein Vergleich der verschiedenen Leistungen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.

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