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Wenn Sie gegen einen Bescheid einer Finanzbehörde erfolglos Einspruch eingelegt haben, können Sie Klage beim Finanzgericht einreichen.

Das Sächsische Finanzgericht (Sitz in Leipzig) entscheidet in Streitigkeiten zwischen Steuerbehörden und Steuerpflichtigen, in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Finanzmonopolsachen sowie Kindergeldsachen.

Für Verfahren vor dem Finanzgericht besteht kein Vertretungszwang. Sie können sich aber auch durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater beziehungsweise eine Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer beraten oder vertreten lassen.