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Hat ein Schuldner* im Rahmen des Mahnverfahrens seine Schulden nicht bezahlt und gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Achtung! Bei arbeitsrechtlichen Forderungen, zum Beispiel über ausstehenden Lohn, gelten einige Besonderheiten. Für die Durchführung des Mahnverfahrens ist das Arbeitsgericht zuständig.

*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion