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Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11a der Gewerbeordnung (GewO) und Erteilung einer Registrierungsnummer

Als selbstständiger Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter) oder Versicherungsberater benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis, um dieser Tätigkeit nachgehen zu können. Zusätzlich ist eine Eintragung in das Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern (IHK) erforderlich.

Wenn Sie in das Register eingetragen sind und sich Ihre Firmendaten geändert haben, so müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen IHK mitteilen.