Inhalt

Schulen in freier Trägerschaft wirken neben den öffentlichen Schulen und an ihrer Stelle bei der Erfüllung der allgemeinen öffentlichen Bildungsaufgaben eigenverantwortlich mit. Ersatzschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die in ihren Bildungs- und Erziehungszielen sowie in ihren wesentlichen Lehrgegenständen gleichwertig mit öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen sind. Abweichungen in der Lehr- und Erziehungsmethode, den Lehrstoffen und der schulischen Organisation sind möglich, wobei das Bildungsniveau einer vergleichbaren öffentlichen Schule erreicht werden muss.

Genehmigung von Ersatzschulen gemäß Sächsischem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft sowie Sächsischer Freie-Träger-Schulverordnung

Wenn Sie eine Ersatzschule errichten und betreiben möchten, müssen Sie bei der Schulaufsichtsbehörde eine Genehmigung beantragen. Mit der Genehmigung erhält Ihre Schule das Recht, Kinder und Jugendliche zur Erfüllung ihrer Schulpflicht aufzunehmen.