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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Teil 2, Buchstabe A, Ziffer I. der Richtlinie zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts (FRL GeZus)

Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen des Programms "Wir für Sachsen" das bürgerschaftliche Engagement. Über das Programm können ehrenamtlich Engagierte auf Antrag eine pauschale, monatliche Aufwandsentschädigung erhalten. Damit werden Sachausgaben, die für das jeweilige Ehrenamt notwendig sind (wie zum Beispiel Fahrtkosten und Büroausgaben), teilweise abgedeckt.

Das Verfahren wird ausschließlich digital durchgeführt.

Für welche Bereiche ist eine Förderung möglich?

Gefördert werden kann das ehrenamtliche Engagement in Projekten, beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Engagment für Kinder und Jugendliche,
  • Engagement für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen,
  • Integration von Menschen mit Migrationshintergrund,
  • Hilfe für Menschen in Notsituationen,
  • Engagement für Demokratie und Gesellschaft,
  • Umwelt-, Klima- und Naturschutz,
  • Kultur, Soziokultur,
  • Bildung,
  • Heimat- und Brauchtumspflege,
  • Brand- und Katastrophenschutz und Rettungswesen.
  • Gesundheitsförderung,
  • Sport,
  • Verkehrssicherheit und Mobilität,

Auf welchen Grundsätzen beruht bürgerschaftliches Engagement?

Bürgerschaftliches Engagement ist

  • freiwillig,
  • nicht auf materiellen Gewinn gerichtet,
  • gemeinwohlorientiert,
  • öffentlich beziehungsweise im öffentlichen Raum angesiedelt und
  • wird in der Regel gemeinschaftlich / kooperativ ausgeübt.

Wer begleitet die Fördermittelvergabe?

Träger von Ehrenamtsprojekten (Projektträger) erhalten die Zuwendung zentral über die Bürgerstiftung Dresden. Ein Landesbeirat gibt grundsätzliche Anregungen für die Umsetzung des Programms im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Darüber hinaus können Regionalbeiräte die Bürgerstiftung Dresden bei der Entscheidung beraten.

Konditionen

Art der Förderung
Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung

Höhe
pauschale monatliche Aufwandsentschädigung je Person von 35,00 bis zu 45,00 Euro; die konkrete Höhe für das jeweilige Förderjahr wird unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel sowie des Antragsvolumens festgelegt.

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.