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Besitzen Sie einen Schwerbehindertenausweis, der Sie als hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert ausweist, werden Sie auf Antrag von der Kraftfahrzeugsteuer für genau ein Fahrzeug befreit, das für schwerbehinderte Personen zugelassen ist.

Ansonsten ermäßigt sich durch den Schwerbehindertenausweis die Kraftfahrzeugsteuer um die Hälfte für genau ein Fahrzeug, das für schwerbehinderte Personen zugelassen ist. Steuerermäßigung wird nur gewährt, solange Sie auf das Ihnen zustehende Recht zur kostenlosen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr verzichten.