Inhalt

In der DDR erworbene staatlich anerkannte oder verliehene akademische Berufsbezeichnungen, Grade und Titel gelten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland weiter.

Für oben genannte Abschlüsse können Sie einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit / Nachdiplomierung stellen.

Nach Wegfall der sogenannten Stichtagsregelung im Jahr 2011 besteht im Freistaat Sachsen die Möglichkeit, auch solche Fach- und Ingenieurschulabschlüsse zu bewerten, die nach dem 31.12.1990 erworben wurden. Allerdings gilt dies nur, sofern das Studium vor dem 03.10.1990 aufgenommen wurde.

Hinweis: Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus ist zuständig für die Bewertung der oben genannten Abschlüsse, sofern diese an einer Fach-, Ingenieur- oder Hochschule auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen erworben wurden (Studienortprinzip).