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Wenn Sie im Ausland eine Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer erlangt haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen.

Der Beruf als Lehrerin oder Lehrer ist im Freistaat Sachsen reglementiert. Das heißt, Sie benötigen die Anerkennung, um dauerhaft an einer staatlichen Schule oder an einer genehmigten und anerkannten Schule in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen unterrichten zu können.

Sie haben einen Rechtsanspruch auf die Prüfung, ob Ihre ausländischen Lehramtsabschlüsse im Freistaat Sachsen anerkannt werden. Stellen Sie hierfür einen Antrag beim Landesamt für Schule und Bildung.

Das Landesamt prüft daraufhin, ob Ihre berufliche Ausbildung dazu befähigt, als Lehrerin oder Lehrer an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen oder beruflichen Schulen im Freistaat Sachsen arbeiten zu dürfen.